Konfessionalisierung
Unter Konfessionalisierung (von lat. „confessio“ = ‘Geständnis’, ‘Beichte’, ‘Bekenntnis’) versteht man allgemein die Entstehung der drei christlichen Bekenntniskirchen, also der lutherischen (1530 Confessio Augustana; 1550 Magdeburger Bekenntnis; 1588 Konkordienbuch), der calvinistisch-reformierten (1542 Genfer Katechismus; 1559 Confessio Gallicana, 1563 Heidelberger Katechismus) und der katholischen (1563 Konzil von Trient; 1566 Catechismus Romanus). Da zu Bekenntniskirchen die Protektion durch weltliche Obrigkeiten gehörte, bezeichnet Konfessionalisierung außerdem speziell die neue Verschmelzung von Religion und Politik im Gefolge der Konfessionsbildung. Die Religion wurde durch die Konfessionalisierung politisiert und zum Mittel von Herrschaftsverdichtung und Staatsbildung gemacht (-->Kirchenhoheit); die Politik wurde sakralisiert und zum Mittel für die Durchsetzung des wahren Glaubens erklärt („politica christiana“). Insofern bezeichnet die Konfessionalisierung eine Gegenbewegung zu dem innerweltlichen Verständnis von Herrschaft, das in der Renaissance formuliert worden war und danach von den Theoretikern der Staatsräson bzw. -->Souveränität vertreten wurde. Geprägt wurde der Forschungsbegriff „Konfessionalisierung“ in den 1970er Jahren durch die deutschen Historiker Wolfgang Reinhard und Heinz Schilling. Sie verstehen darunter einen „gesellschaftsgeschichtlich fundamentalen Wandlungsvorgang, der kirchlich-religiös und mentalitätsmäßig-kulturelle Veränderungen ebenso einschließt, wie staatlich-politische und soziale“. Für so zentral halten sie diesen Vorgang, dass sie ihn zum Epochenkennzeichen erklären. Umstritten ist jedoch, ob er auch außerdeutsche Verhältnisse angemessen beschreibt. Außerdem wird kritisiert, dass der Begriff die Verschmelzung von Religion und Politik vor allem im Hinblick auf die Staatsgewalt thematisiert.
Quellen
Philipp MELANCHTHON: Anzeigung und bekantnus des Glaubens und der lere/ so die adpel-lierenden Stende Key. Majestet auff yetigen tag zu Augspurg überantwurt habend. 1530 (=Confessio Augustana) | ||
In heutigem Deutsch | ||
| Nicolaus von AMSDORFF und Matthias FLACIUS ILLYRICUS: Bekentnis Vnterricht vnd vermanung/ der Pfarrhern vnd Prediger, der Christlichen Kirchen zu Magdeburgk Anno 1550 (=Magdeburger Bekenntnis) | ||
| Zacharias URSINUS: Catechismus Oder Christlicher Vnderricht/ wie der in Kirchen vnd Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wirdt. Heidelberg 1563 (=Heidelberger Katechismus) | ||
| In heutigem Deutsch | ||
| CATECHISMVS, Ex decreto Concilii Tridentini, AD PAROCHOS, PII QVINTI PONT. MAX. IVSSV EDITVS. Rom 1566 (=Catechismus Romanus) | ||
| Lateinisch-deutsche Ausgabe: Der Römische Katechismus, nach dem Beschlusse des Concils von Trient für die Pfarrer auf Befehl Papstes Pius des Fünften herausgegeben. Unter Zugrundelegung der Uebersetzung von Canonicus Dr. Smets neu hrsg. V. Adolf Buse, 2 Bd.e. Dritte, revidierte Aufl. Bielefeld und Leipzig 1867 |
Literatur
| GANZER, Klaus: Art. Konfessionalisierung. In: Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 2. 3. Aufl. Freiburg 1994, Sp. 237. | |
SCHMIDT, Heinrich Richard: Konfessionalisierung im 16. Jahrhundert (=Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 12). München 1992. | |
Eine ausführliche Bibliographie zum Begriff der Konfessionalisierung finden Sie hier. |
Zitation
MEHLICH, Michaela: Konfessionalisierung. In: PaderQuellen – Paderborner Forum Geschichtsunterricht (Stand 12.11.2012), online unter: <<http://www.paderquellen.de/texte/konfessionalisierung/>http://www.paderquellen.de/texte/konfessionalisierung/>.
Unterrichtsentwürfe zur Konfessionalisierung
| HAASE, Stefan: Katholische Konfessionalisierung im Hochstift Paderborn unter der Regierung Bischof Dietrichs von Fürstenberg 1585-1618. | |