Die Reichsreform
Als Reichsreform (von lat. „re“: ‘zurück’ und „formatio“: ‘Gestaltung’, ‘Bildung’) bezeichnet man das Bemühen der Reichsstände seit dem Spätmittelalter, das Reich in eine handlungsfähige politische Einheit zu verwandeln. Der Anlass war der Widerspruch zwischen dem universalen Anspruch und der faktischen Machtlosigkeit des Reiches. Ziel war es, das ehemalige Universalreich nach innen in ein Gemeinwesen, nach außen in eine Einzelherrschaft zu verwandeln. Auf dem Höhepunkt der Bewegung um 1500 hatte die Reichsreform einige Erfolge zu verzeichnen. So wurden ein Reichstag und ein Reichsregiment unter dem Vorsitz eines Reichskanzlers geschaffen, welches die Amtsgeschäfte des Kaisers in dessen Abwesenheit führen sollte. Außerdem wurde eine Reichskriegsverfassung eingesetzt und ein Reichskammergericht ins Leben gerufen, welches Streitigkeiten zwischen den Reichständen juristisch regeln sollte. Man schuf Reichskreise, die für die Organisation der Reichsarmee und die Durchsetzung der Kammergerichtsurteile zuständig waren. Auch eine reichsweite Steuer wurde eingeführt. An die Reichsreformbewegung appellierte Martin Luther in seiner Schrift -->An den christlichen Adel teutscher Nation von 1520, indem er die Beschwerden („Gravamina“) der Reichsstände aufgriff und eine Kirchenreform als Lösung anbot. Damit schien ein Bündnis von Reichsreform und Reformation möglich zu werden. Im Ergebnis spaltete die Reformation jedoch die Reichsstände. Es bildeten sich ein protestantisches sowie ein katholisches Lager; die Handlungseinheit der Reichsstände zerfiel. Somit steht der Augsburger Religionsfriede von 1555, welcher das Luthertum neben dem Katholizismus rechtlich anerkannte, gleichzeitig für das Ende der Reichsreform. Als Konsequenz wurde das Reich nicht zu einer Einzelherrschaft, sondern blieb eine Rechtsgemeinschaft, einzig die großen Fürstentümer konnten eine weitere Entwicklung hin zur Staatlichkeit vorweisen. So bedeutete das Ende der Reichsreform auch eine weitere Schwächung des Kaisertums.
Literatur
| ANGERMEIER, Heinz: Reichsreform und Reformation in der deutschen Geschichte. In: Heinz Angermeier (Hg.): Säkuläre Aspekte der Reformationszeit (=Schriften des Historischen Kollegs. Vorträge, Bd. 5). München 1983. | |
| BOOKMANN, Hartmut und Heinrich DORMEIER: Konzilien, Kirchen- und Reichsreform 1410–1495. (=Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte. Zehnte, völlig neu bearbeitete Auflage, Bd. 8). Hannover 2005. | |
| KRIEGER, Karl-Friedrich (Hg.): König, Reich und Reichsreform im Spätmittelalter (=Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 14). München 1992. | |
| REINHARD, Wolfgang: Reichsreform und Reformation 1495–1555. Wissenschaftliche Redaktion Rolf Häfele (= Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte. Zehnte, völlig neu bearbeitete Auflage, Bd. 9). Stuttgart 2001. |
Quellen
LUTHER, Martin: An den Christlichen Adel teutscher Nation: von des Christlichen standes besserung. Wittenberg [1520] | Quelle |
| ZEUMER, Karl (Bearb.): Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Reichsverfassung in Mittelalter und Neuzeit. 2., verm. Aufl. Tübingen 1913, Nr.n 164–190. | Quelle |
Zitation:
LENZEN, Gwendolyn: Kirchenhoheit. In: PaderQuellen – Paderborner Forum Geschichtsunterricht (Stand12.11.2012), online unter: <<http://www.paderquellen.de/texte/reichsreform/><http://www.paderquellen.de/texte/reichsreform/>.